Ich kann kaum glauben, dass es Betäubungsmittelspritzen, ohne Verschreibungspflicht vom Arzt, in einer Apotheke zu kaufen gibt.
Procain, Lidocain etc unterliegen ohnehin nicht dem Betäubungsmittelgesetz. Und in einer Konzentration bis 2% sind sie auch frei in der Apotheke verkäuflich. Zur lokalen Infiltrationsanästhesie werden 1%ig oder 2%tig verewendet.
Das nutzen auch z.B. auch Heilpraktiker.
Genau wie beim Piercen muß man sich schlicht drauf verlassen, daß der Ausführende etwas von seinem Handwerk versteht. Jeder darf mit sich machen lassen, was er gerne möchte...
Wie immer mein Standardspruch: Eine Maßnahme beherrscht man nicht, wenn man sie 1000x fehlerfrei durchgeführt hat. Man beherrscht sie erst, wenn man alle möglichen Komplikationen erkennen und behandeln kann
Die möglichen Komplikationen oder Risiken bei Lokalanästhetika sind der Packungsbeilage zu entnehmen.
Rechtlich ist alles eine Körperverletzung, egal ob von Arzt, Piercer oder Laie durchgeführt. Wenn allerdings der Patient/ Kunde der Maßnahme zustimmt und entsprechend über Risiken (bzw. Alternativverfahren aufgeklärt wurde) ist es keine Körperverletzung, solange der Durchführende die Maßnahme und die Beherrschung möglicher Komplikationen beherrscht. Egal ob Arzt, Piercer oder Laie.
Und im Ernst: Wo kein Kläger, da keine Körperverletzung.
Wie sieht es aber aus, wenn der Piercer mit der Betäubungsspritze Mist baut und die Versicherung nachfragt bzw. der Pat plötzlich Schmerzensgeld will? Spielt das Einverständnis noch eine Rolle, wenn die sichere Beherrschung von Eingriff und Komplikationen nicht nachgewiesen werden kann? Hab ich mir noch nie Gedanken darüber gemacht... weiß das jemand?